Was bedeutet Ranking?
Die Kostenverteilung zwischen den einzelnen Einheiten wird über die Miteigentumsanteile (MEA) hinaus mittels Faktoren festgelegt. Beispielsweise werden Wohnungen im Dachgeschoss oder zum ruhigen Innenhof mit positiven Faktoren bewertet, diese können je nach Situation bis 120% betragen. Dieser Faktor bezieht sich auf sämtliche Kosten der Standardausstattung (Baukosten) jedoch nicht auf die anteiligen Grundstückskosten. Kosten für Sonderausstattungen werden zu 100% den einzelnen Einheiten zugewiesen (Spitz abgerechnet). Diese Kostenverteilung wird in einem frühen Projektstadium festgelegt und muss einstimmig beschlossen werden.
Die Baugemeinschaft UFS hat das Wohnungsranking bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt festgelegt. Nun müssen aber auch noch die Tiefgaragenstellplätze bewertet werden.
Außerdem ist es jetzt höchste Zeit den GbR Vertrag der Baugemeinschaft auf den Weg zu bringen. Ohne diesen ist ein Grundstückskauf nicht möglich.