- Einberufung, Vorbereitung, Durchführung und Protokollführung der Gesellschafterversammlungen in erforderlichen Abständen
- Umsetzung der Beschlüsse der Gesellschaft und Hinwirken auf erforderliche Entscheidungen, Vertragsabschlüsse und Zahlungen
- Information der Gesellschaft über den Projektstand
- Erstellung und Fortschreibung von Wohnungs-Hauslisten
- Mitwirkung bei der Festlegung der Flächenbewertungen und des daraus resultierenden Kostenverteilerschlüssels
- Mitwirkung bei der Erstellung einer detaillierten Baubeschreibung
- Vorbereitung der Notartermine
- Mitwirkung und Unterstützung beim Grundstückserwerb und bei der Gründung der WEG, z.B. durch Erarbeitung der Teilungsvereinbarung
- Vorbereitung des Abschlusses der erforderlichen Bauversicherungen
- Überprüfung von vorliegenden Angeboten im Hinblick auf die Kostenziele. Teilnahme an Bietergesprächen auf Seite der Baugemeinschaft incl. Protokollführung
- Auflösungen der Planungs- und Baugemeinschaft mit Überführung noch offener Punkte in die nächste Gesellschaft bzw. WEG
- Planung und Fortschreibung von Mittelbedarf und Mittelabfluss (Zahlungsplan). Erstellung von Zahlungsanforderungen, in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Architekturbüro
- Mitwirkung bei der Durchsetzung von Vertragspflichten gegenüber den am Bau beteiligten Objektplaner, Fachplaner und Unternehmen (bis max. sechs Monate nach Nutzungsbeginn der ersten Einheit)
