Eine Neuplanung als 4-Familienhaus muss mit der Stadt abgesprochen werden. Es wurde alles getan, das Projekt mit nur 4 Bauherren noch zu retten. Eine neue Planung wurde im Rahmen des B-Planes erstellt und vorgestellt. Und dann kam die große Enttäuschung:

Das Haus wie in der Neuplanung dargestellt will man so nicht da das Grundstück für den 2. BA dann nicht mehr sehr attraktiv sei. Baurechtlich ist der neue Entwurf zwar zulässig, aber es gibt für städtische Grundstücke eine Abstimmungsverpflichtung.

Ein massgeblicher Kritikpunkt ist das Verhältnis zwischen Bauvolumina und Freiflächen. Um das Gebäude herum gab es zu wenig Freifläche, eine Verdichtung, wie es in der Innenstadt üblich ist, ist im ländlichen Raum nicht gewünscht.

Ein Grundstückstausch wird vorgesehen. Nicht alle Bauherren finden das gut. Dennoch wollen sie weitermachen. Sie vertrauen auf die guten Ideen des Architekten.

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