Das Ausscheiden aus der Gruppe ist in den jeweiligen GbR Verträgen geregelt. Erfahrungsgemäß gibt es, je weiter ein Projekt fortgeschritten ist, ausreichend Nachrücker, die dann eintreten wollen. Nachrücker haben zumeist den Vorteil, sich unter dem Projekt schon sehr viel mehr vorstellen zu können als die Gründungsmitglieder. In den Verträgen ist geregelt, dass die Nachrücker dem Ausscheidenden die bisher aufgelaufenen Kosten ersetzen, nicht jedoch die ideelle Arbeit, die dieser bis dahin investiert hat. Für die zukünftig anfallenden Leistungen und Kosten tritt der Nachfolger mit den selben Rechten und Pflichten in die GbR ein, wie auch die anderen Mitglieder. Potentielle Nachrücker werden von der Gemeinschaft ausgewählt.