Die Bauherren haben den GbR-Vertrag der Baugemeinschaft auf ihre Bedürfnisse angepasst und unterzeichnet. Gleichzeitig wurde der GbR Vertrag beim Notar beurkundet. Das ist eine Bedingung der Stadt Ulm zum Grundstückskauf, da hier die genauen Anteile der einzelnen Bauherren am Grundstück unwiderruflich festgehalten werden.

Um diesen Schritt machen zu können, ist der fertige Bauantrag nebst Teilungserklärung erforderlich.

Auszug aus dem Buch 1×1 für Baugemeinschaften:

Bevor das Grundstück gekauft werden kann muss aus der Planungsgemeinschaft eine Baugemeinschaft (Bau-GbR) werden. Sie besteht nur, bis die Baumaßnahme abgeschlossen und abgerechnet ist. In dieser Phase liegt die Entscheidungshoheit bei der Planung, dem Bauen und allen abgeschlossenen Verträgen bei der Gemeinschaft. Daher wird auch vom demokratischen Planen und Bauen gesprochen. Und zu einer Demokratie gehört auch, dass alle Bauherrenrisiken gemeinsam getragen werden. Das heißt, explodieren die Kosten, werden sie gleichmäßig – gegebenenfalls anteilig nach der Wohnfläche bzw. dem dazugehörigen Ranking – auf alle Bauherren verteilt. Ausgeschlossen davon sind natürlich Extrawünsche, die einzelne Bauherren innerhalb ihrer vier Wände umgesetzt haben wollen. Zeitverzug und Qualitätsmängel sind ebenso von der Gemeinschaft gemeinsam zu tragen. Eine Grundvoraussetzung, dass dieses Miteinander funktioniert ist, dass alle Pläne, Kosten, Protokolle und Verträge für alle Bauherren frei zugänglich sind.

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